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Konsum von legalen und illegalen Substanzen in der Oberstufe §13

Bei dieser Veranstaltung werden die Möglichkeiten der Suchtprävention und Intervention bei konsumierenden Jugendlichen innerhalb der Schule (§13 Suchtmittelgesetz) beim Konsum von Cannabis vermittelt und erläutert.

Die Fortbildung gibt einen Überblick über Möglichkeiten der Suchtprävention und wie mit konsumierenden Jugendlichen innerhalb der Schule zu verfahren ist (§13 SMG). Der §13 SMG verpflichtet die Schule, jungen Menschen, die illegale Suchtmittel missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten. Das Gesetz ermöglicht, zu helfen: Ohne zu strafen, ohne Anzeige, ohne Diskriminierung. Hierbei wird vor allem auf eine lösungsorientierte Haltung und ein schulisches Krisenmanagement auf Basis der rechtlichen Vorgaben wert gelegt.

Sie erhalten einen schriftlichen Leitfaden, wie man bei entsprechenden Vorfällen in der Schule vorgehen kann.

Anmeldung wenn möglich über die PH unter https://www.ph-vorarlberg.ac.at/fortbildung 

oder per Mail direkt an info@supro.at 

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