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Handlungsleitfaden §13 Suchtmittelgesetz an der Schule

Eine Möglichkeit zu helfen, ohne zu strafen:

Der §13 SMG (Suchtmittelgesetz) verpflichtet die Schule, jungen Menschen, die illegale Suchtmittel missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten. Das Gesetz ermöglicht, zu helfen: Ohne zu strafen, ohne Anzeige, ohne Diskriminierung. Hierbei wird vor allem auf eine lösungsorientierte Haltung und ein schulisches Krisenmanagement auf Basis der rechtlichen Vorgaben wert gelegt.