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Jugenschutzgesetz

Im Jugendschutzgesetz wird der Alkohol- und Nikotinkonsum geregelt.

Die österreichische Rechtsordnung enthält zahlreiche Bestimmungen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Jugendschutzgesetze. Im Jugendschutzgesetz wird u.a. auch der Alkohol- und Nikotinkonsum geregelt.

Für Vorarlberg gilt (Stand 1.1.2015):

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht erwerben, besitzen oder konsumieren.
  • Jugendlichen ab dem vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist in der Öffentlichkeit der Erwerb, der Besitz und der Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken sowie Mischgetränken, die solche enthalten, verboten.
  • Es ist verboten, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Alkohol und Tabakwaren anzubieten, weiterzugeben oder zu überlassen. Darüber hinaus ist es verboten, Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Alkohol anzubieten, weiterzugeben oder zu überlassen, sofern die Jugendlichen bereits offensichtlich alkoholisiert sind oder es sich um gebrannte alkoholische Getränke oder solche enthaltende Mischgetränke handelt.

 

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International

Während die Bestimmungen in Österreich im Umgang mit Alkohol also verhältnismäßig locker sind, bietet sich in einigen Ländern ein völlig anderes Bild. In den meisten US-Bundesstaaten darf Alkohol beispielsweise erst ab 21 Jahren ausgeschenkt werden. Auch inder Schweiz oder in Deutschland dürfen gebrannte Getränke – darunter auch die süßen Alkopops – erst ab 18 Jahren konsumiert werden.