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Anhebung des Mindestalters für das Rauchen

Statement von Univ.-Prof. Primar Dr. Reinhard Haller

Aus suchtmedizinischer Sicht ist die Anhebung des Mindestalters für das Rauchen auf 18 Jahre ausdrücklich zu befürworten. Rauchen greift massiv in die bis dahin noch nicht abgeschlossene körperliche und psychische Entwicklung ein. Die Schäden für zentrales Nervensystem, Lunge und Herz-Kreislauffunktion sind bei jugendlichen Rauchern besonders gravierend. Dazu kommen eine Reihe von psychischen Faktoren: Je früher das Rauchen beginnt, desto länger wird der Suchtprozess dauern und desto schwieriger ist der Ausstieg. In der Jugendphase werden Einstellungen gegenüber Suchtmitteln geprägt und die  Wurzeln für süchtige Störungen gelegt. Wenn es gelingt, die kritische Einstiegsphase vom 12. bis zum 18. Lebensjahr zu überstehen, wird viel weniger mit dem Rauchen begonnen.

Sofern Österreich wie die meisten anderen europäischen Länder die „Rauchergrenze“ anhebt, ist dies auch ein wichtiges präventives Signal. Gerade in den Präventionsmaßnahmen liegt Österreich im europäischen Vergleich weit abgeschlagen auf den Schlussplätzen.

Die Argumentation, wonach Jugendliche trotz Verbot rauchen würden, ist nicht stichhältig, da bei klaren gesetzlichen Regelungen Verstöße viel seltener sind und man Vorschriften ja nicht von der Häufigkeit ihres Überschreitens abhängig machen kann.

Wünschenswert sind aber auf jeden Fall Begleitmaßnahmen primär- und sekundärpräventiver Natur. Außerdem sollte wenigstens ein kleiner Teil der Tabaksteuer (wünschenswert wären 10%) in Ausstiegsprogramme und Therapiemaßnahmen investiert werden.