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Alkoholisiert Fahrradfahren

Kein Kavaliersdelikt – es gibt empfindliche Geldstrafe und Entzug des Führerscheins

Für Radfahrer gilt in Österreich ein Alkohollimit von 0,8 Promille, das entspricht 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft. Seit 1. September 2009 gelten folgende Strafsätze bei Übertretung des Alkohollimits:

Die Strafe richtet sich nach dem Grad der Alkoholisierung (Stand 1.1.2015):

  • ab 0,8 Promille – Strafe: 800 bis 3.700 Euro
  • ab 1,2 Promille – Strafe: 1.200 bis 4.400 Euro
  • ab 1,6 Promille – Strafe: 1.600 bis 5.900 Euro

 

Wird der Alkoholtest verweigert oder Unvermögen vorgetäuscht, gilt automatisch eine Vollalkoholisierung von 1,6 Promille => Strafe: 1.600 bis 5.900 Euro

Radfahren im alkoholisierten Zustand gibt einen Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit. Bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit kann Ihnen die Behörde  den Kfz-Führerschein entziehen.