Konsum von legalen und illegalen Substanzen in der Oberstufe §13

Möglichkeiten der Suchtprävention und Intervention bei konsumierenden Jugendlichen innerhalb der Schule (§13 Suchtmittelgesetz).

Die Fortbildung gibt einen Überblick über Möglichkeiten der Suchtprävention und wie mit konsumierenden Jugendlichen innerhalb der Schule zu verfahren ist (§13 SMG). Der §13 SMG verpflichtet die Schule, jungen Menschen, die illegale Suchtmittel missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten. Das Gesetz ermöglicht, zu helfen: Ohne zu strafen, ohne Anzeige, ohne Diskriminierung. Hierbei wird vor allem auf eine lösungsorientierte Haltung und ein schulisches Krisenmanagement auf Basis der rechtlichen Vorgaben wert gelegt.

zur Kalenderübersicht

in meinen Kalender kopieren