Sie sind hier: Startseite / Besucherregelung

Besucherregelung

Für Besucher gilt das Tragen einer FFP2-Maske. Ein Besuch für symptomatische Besucher:innen und für positiv Getestete ist für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet. Kein Zutritt auch für intoxikierte Besucher:innen.

Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske (MNS für Kinder ab 6 Jahren) mit.

Während des Aufenthalts in der Therapiestation haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen und  am Besucher:inneneingang eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.

Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen.

Für den Entzugsbereich sind die Besuche individuell zu vereinbaren. Für die ersten 10 Tage des stationären Entzugsaufenthalts gilt ein Besuchsschutz, d.h. es können grundsätzlich keine Besuche erlaubt werden.

Als Besuchszeiten für den Therapiebereich sind vorgesehen:
Samstag und Sonntag, jeweils von 13:30 bis 17:30 Uhr,  im Ausmaß von bis zu zwei Stunden.

Alle besuchenden Personen haben sich bei der diensthabenden Pflege an- und beim Verlassen der Station abzumelden.

Werden Suchtmittel von Besucher:innen ins Haus gebracht oder am Gelände deponiert bzw. übergeben, erfolgt ausnahmslos eine polizeiliche Anzeige.