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Besucherinformation

Ab dem 1. Mai 2023 gelten neue Regelungen für Besucher:innen und Begleitpersonen

Ab dem 1. Mai 2023 ist die Maskenpflicht gefallen.

Kein Zutritt gilt weiterhin für symptomatische Besucher:innen und für positiv Getestete während der Dauer der Verkehrsbeschränkung. Der Zutritt für intoxikierte Besucher:innen ist auch nicht gestattet.

Für den Entzugsbereich sind die Besuche individuell zu vereinbaren. Für die ersten 10 Tage des stationären Entzugsaufenthalts gilt ein Besuchsschutz, d.h. es können grundsätzlich keine Besuche erlaubt werden.

Als Besuchszeiten für den Therapiebereich sind vorgesehen:
Samstag und Sonntag, jeweils von 13:30 bis 17:30 Uhr,  im Ausmaß von bis zu zwei Stunden.

Alle besuchenden Personen haben sich bei der diensthabenden Pflege an- und beim Verlassen der Station abzumelden.

Werden Suchtmittel von Besucher:innen ins Haus gebracht oder am Gelände deponiert bzw. übergeben, erfolgt ausnahmslos eine polizeiliche Anzeige.