Kosten
Nach dem Spitalsgesetz muss wie in jedem anderen Krankenhaus ein Selbstbehalt von ca. € 353,26 (je nach Einkommen) für die ersten 4 stationären Behandlungswochen im Jahr bezahlt werden. Mitversicherte haben einen höheren Selbstbehalt von € 680,40.
Dies ist hinfällig, wenn Sie in diesem Kalenderjahr schon 4 Wochen stationär waren und den Selbstbehalt schon bezahlt haben. Ebenso ist dies der Fall, wenn Sie rezeptgebührenbefreit sind, wenn Sie z.B. nicht über ein Einkommen von € 1000,48 verfügen. Dies können Sie über Ihre Gebietskrankenkasse klären und bringen Sie ggf. einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung ein, bevor Sie zu uns kommen.
Rechtliche Grundlagen und Weg zur Rezeptgebührenbefreiung
(aktualisiert Jan. 2021)